DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

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1Angesichts der Komplexität der Funktionsweise der genutzten Systeme und der mit ihnen verbundenen systemischen Risiken für die Gesellschaft sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen eine Compliance-Funktion einrichten, die von ihren operativen Funktionen unabhängig sein sollte. 2Der Leiter der Compliance-Funktion sollte direkt dem Leitungsorgan dieser Anbieter unterstehen, auch in Bezug auf Fragen der Nichteinhaltung dieser Verordnung. 3Die Compliance-Beauftragten, die Teil der Compliance-Funktion sind, sollten über die erforderlichen Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrung und Fähigkeiten verfügen, um Maßnahmen umzusetzen und die Einhaltung dieser Verordnung innerhalb der Organisation der Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen zu überwachen. 4Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass die Compliance-Funktion ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dieser Verordnung zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, auch in die Strategie und spezifischen Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung sowie gegebenenfalls in die Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen dieser Anbieter im Rahmen der von ihnen angenommenen Verhaltenskodizes oder Krisenprotokolle.