DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(94)

1Die Verpflichtungen zur Bewertung und Minderung von Risiken sollten in jedem Einzelfall dazu führen, dass die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen die Konzipierung ihrer Empfehlungssysteme bewerten und gegebenenfalls anpassen müssen, beispielsweise indem sie Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Vorurteilen ergreifen, die zur Diskriminierung schutzbedürftiger Personen führen, insbesondere wenn eine derartige Anpassung im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht und wenn die Informationen auf der Basis besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 personalisiert sind. 2Zusätzlich und ergänzend zu den Transparenzpflichten, die für Online-Plattformen in Bezug auf ihre Empfehlungssysteme gelten, sollten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen konsequent sicherstellen, dass den Nutzern ihres Dienstes für die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme alternative Optionen zur Verfügung stehen, die nicht auf Profiling im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 beruhen. 3Diese Auswahl sollte direkt von der Online-Schnittstelle aus zugänglich sein, auf der die Empfehlungen vorgelegt werden.