DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(151)

1Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, in denen sie Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte über die Moderation von Inhalten festlegt, die Höhe der jährlichen Aufsichtsgebühr für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bestimmt und die praktischen Modalitäten für die Einleitung von Verfahren festlegt, die Anhörungen und die ausgehandelte Offenlegung von Informationen, die im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen durchgeführt werden, sowie die praktischen und operativen Modalitäten für die Funktionsweise des Informationsaustauschsystems und seine Interoperabilität mit anderen einschlägigen Systemen festlegt. 2Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.