DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(143)

1Die Kommission sollte geeignete Maßnahmen ergreifen können, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung der in dieser Verordnung genannten Verpflichtungen zu überwachen. 2So sollten unabhängige externe Sachverständige und Rechnungsprüfer bestellet werden können, die die Kommission bei dieser Aufgabe unterstützen – gegebenenfalls auch Sachverständige zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten wie Datenschutz- oder Verbraucherschutzbehörden. 3Bei der Bestellung der Rechnungsprüfer sollte die Kommission für ausreichend Rotation sorgen.