DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(124)

1Angesichts ihrer potenziellen Auswirkungen und der Herausforderungen, die mit ihrer wirksamen Überwachung verbunden sind, bedarf es besonderer Vorschriften für die Überwachung und Durchsetzung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen. 2Die Kommission sollte – gegebenenfalls mit Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden – für die Überwachung und öffentliche Durchsetzung systemischer Aspekte, wie etwa Aspekte mit weitreichenden Auswirkungen auf die kollektiven Interessen der Nutzer, zuständig sein. 3Daher sollte die Kommission die ausschließliche Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken haben, die Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen gemäß dieser Verordnung auferlegt werden. 4Die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission sollte bestimmte Verwaltungsaufgaben, die gemäß dieser Verordnung den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats der Niederlassung übertragen werden, wie etwa die Vorabüberprüfung von Forschern, unberührt lassen.