DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

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1Um das Ziel zu erreichen, ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sicherzustellen, sollte die Definition des Begriffs „rechtswidrige Inhalte“ für die Zwecke dieser Verordnung im Großen und Ganzen den bestehenden Regeln in der Offline-Umgebung entsprechen. 2Insbesondere sollte der Begriff „rechtswidrige Inhalte“ so weit gefasst werden, dass er Informationen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten, Produkten, Dienstleistungen oder Tätigkeiten umfasst. 3Insbesondere sollte der Begriff so ausgelegt werden, dass er sich auf Informationen unabhängig von ihrer Form bezieht, die nach geltendem Recht entweder an sich rechtswidrig sind, etwa rechtswidrige Hassrede, terroristische Inhalte oder rechtswidrige diskriminierende Inhalte, oder nach dem geltenden Recht rechtswidrig sind, weil sie mit rechtswidrigen Handlungen zusammenhängen. 4Beispiele hierfür sind etwa die Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung, Cyber-Stalking, der Verkauf nicht konformer oder gefälschter Produkte, der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen unter Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht, die nicht genehmigte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials, das rechtswidrige Angebot von Beherbergungsdienstleistungen oder der rechtswidrige Verkauf von lebenden Tieren. 5Im Gegensatz dazu sollte ein Augenzeugenvideo eines potenziellen Verbrechens nicht als rechtswidriger Inhalt betrachtet werden, nur weil es eine rechtswidrige Handlung zeigt, wenn die Aufnahme oder öffentliche Verbreitung eines solchen Videos nach nationalem Recht oder Unionsrecht nicht rechtswidrig ist. 6In dieser Hinsicht ist es unerheblich, ob die Rechtswidrigkeit der Information oder der Handlung sich aus dem Unionsrecht oder aus mit dem Unionsrecht im Einklang stehendem nationalem Recht ergibt, um welche Art von Rechtsvorschriften es geht und was diese zum Gegenstand haben.