Verordnung über Arbeiten in Druckluft
Vom 4.10.1972
Zuletzt geändert am 29.3.2017
(1) In Druckluft von mehr als 3,6 bar Überdruck dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.
(2) In Druckluft dürfen Arbeitnehmer unter 18 oder über 50 Jahren nicht beschäftigt werden.