DruckLV

Druckluftverordnung

Verordnung über Arbeiten in Druckluft

Vom 4.10.1972

Zuletzt geändert am 29.3.2017

§ 5

Weitergehende Anforderungen

Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.