Verordnung über Arbeiten in Druckluft
Vom 4.10.1972
Zuletzt geändert am 29.3.2017
Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.