DruckLV

Druckluftverordnung

Verordnung über Arbeiten in Druckluft

Vom 4.10.1972

Zuletzt geändert am 29.3.2017

§ 13

Ermächtigte Ärzte

Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.