DrogistAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin

Vom 30.6.1992

Zuletzt geändert am 5.7.2017

§ 1

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin wird staatlich anerkannt.