DokErstÜbV

Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung

Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten

Vom 28.2.2020

Zuletzt geändert am 12.7.2024

§ 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.