DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

(63)

1Torwächter können es gewerblichen Nutzern und Endnutzern erschweren, einen zentralen Plattformdienst zu kündigen, den sie zuvor abonniert haben. 2Daher sollten Vorschriften festgelegt werden, um Situationen zu verhindern, in denen Torwächter die Rechte von gewerblichen Nutzern und Endnutzern untergraben, eine freie Wahl darüber zu treffen, welchen zentralen Plattformdienst sie nutzen. 3Um die Wahlfreiheit von gewerblichen Nutzern und Endnutzern zu gewährleisten, sollte es einem Torwächter nicht gestattet sein, die Kündigung eines zentralen Plattformdienstes durch gewerbliche Nutzer oder Endnutzer unnötig schwierig oder kompliziert zu gestalten. 4Die Schließung eines Kontos oder die Kündigung eines Abonnements sollte nicht komplizierter gestaltet werden als das Anlegen eines Kontos oder das Abonnieren desselben Dienstes. 5Torwächter sollten bei der Beendigung von Verträgen mit ihren Endnutzern oder gewerblichen Nutzern keine zusätzlichen Gebühren verlangen. 6Torwächter sollten sicherstellen, dass die Bedingungen für die Beendigung von Verträgen stets verhältnismäßig sind und von den Endnutzern ohne übermäßige Schwierigkeiten eingehalten werden können, beispielsweise hinsichtlich der Kündigungsgründe, der Kündigungsfrist oder der Form einer solchen Kündigung. 7Dies gilt unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, die im Einklang mit dem Unionsrecht zur Festlegung von Rechten und Pflichten hinsichtlich der Bedingungen für die Beendigung der Bereitstellung zentraler Plattformdienste durch Endnutzer anwendbar sind.