DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Da Torwächter in vielen Fällen vertikal integriert sind und Endnutzern Produkte oder Dienstleistungen über ihre eigenen zentralen Plattformdienste oder über gewerbliche Nutzer anbieten, über die sie Kontrolle ausüben, kommt es häufig zu Interessenkonflikten. 2Dazu kann gehören, dass ein Torwächter seine eigenen Online-Vermittlungsdienste über eine Online-Suchmaschine bereitstellt. 3Wenn Torwächter diese Produkte oder Dienstleistungen auf dem zentralen Plattformdienst anbieten, können sie ihr eigenes Angebot durch Ranking sowie damit verbundene Indexierung und damit verbundenes Auffinden (crawling) besser positionieren als die Produkte oder Dienstleistungen Dritter, die ebenfalls auf diesem zentralen Plattformdienst tätig sind. 4Dies kann beispielsweise beim Ranking von Produkten oder Dienstleistungen – einschließlich anderer zentraler Plattformdienste – in den Ergebnissen von Online-Suchmaschinen erfolgen oder wenn diese ganz oder teilweise in Ergebnisse von Online-Suchmaschinen oder thematischen Gruppen von Ergebnissen integriert sind und zusammen mit den Ergebnissen einer Online-Suchmaschine angezeigt werden, die von bestimmten Endnutzern als von der Online-Suchmaschine getrennter oder zusätzlicher Dienst angesehen oder genutzt werden.

1Es kann auch bei Software-Anwendungen erfolgen, die über Geschäfte für Software-Anwendungen vertrieben werden, oder bei Videos, die über eine Video-Sharing-Plattform vertrieben werden, oder bei Produkten und Dienstleistungen, die im Newsfeed eines Online-Dienstes eines sozialen Netzwerks hervorgehoben oder in den Suchergebnissen oder auf einem Online-Marktplatz angezeigt werden, oder bei Produkten und Dienstleistungen, die über einen virtuellen Assistenten angeboten werden. 2Eine solche bessere Positionierung des eigenen Angebots des Torwächters kann auch bereits vor dem Ranking infolge einer Abfrage erfolgen, etwa beim Auffinden oder bei der Indexierung. 3Der Torwächter kann beispielsweise bereits beim Auffinden (crawling), einem Verfahren zum Auffinden neuer und aktualisierter Inhalte, oder bei der Indexierung, die das Speichern und Ordnen der beim Auffinden gefundenen Inhalte umfasst, seine eigenen Inhalte gegenüber jenen von Dritten bevorzugen. 4Unter diesen Umständen spielt der Torwächter eine Doppelrolle, denn er ist sowohl Vermittler für Drittunternehmen als auch ein Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen direkt anbietet. 5Folglich können solche Torwächter die Bestreitbarkeit in Bezug auf diese Produkte oder Dienstleistungen auf diesen zentralen Plattformdiensten direkt zum Nachteil der nicht unter der Kontrolle des Torwächters stehenden gewerblichen Nutzer untergraben.