DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Kinder verdienen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten besonderen Schutz, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für die Zwecke kommerzieller Kommunikation oder der Erstellung von Nutzerprofilen. 2Der Schutz von Kindern im Internet ist ein wichtiges Ziel der Union und sollte im einschlägigen Unionsrecht Niederschlag finden. 3In diesem Zusammenhang sollte die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste gebührend berücksichtigt werden. 4Die vorliegende Verordnung entbindet Torwächter in keiner Weise von der im anwendbaren Unionsrecht verankerten Verpflichtung zum Schutz von Kindern.