DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Einige wenige große Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, haben beträchtliche wirtschaftliche Macht erlangt, die sie für eine Benennung als Torwächter im Sinne dieser Verordnung qualifizieren könnte. 2Sie können durch ihre Dienste in der Regel viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung bringen, was es ihnen ermöglicht, ihre in einem Tätigkeitsbereich erworbenen Vorteile, z. B. ihren Zugang zu großen Datenmengen, in anderen Tätigkeitsbereichen für sich zu nutzen. 3Einige dieser Unternehmen kontrollieren ganze Plattformökosysteme in der digitalen Wirtschaft, und angesichts dieses strukturellen Vorteils ist es selbst für sehr innovative und effiziente bestehende oder neue Marktteilnehmer extrem schwierig, mit diesen Unternehmen in Wettbewerb zu treten oder ihnen ihre Position streitig zu machen. 4Die Bestreitbarkeit ist insbesondere aufgrund der sehr hohen Schranken für einen Markteintritt oder -austritt, darunter hohe Ausgaben für Investitionskosten, die bei einem Marktaustritt nicht oder nicht leicht zurückerlangt werden können, und des fehlenden oder schlechteren Zugangs zu einigen in der digitalen Wirtschaft entscheidenden Inputs wie Daten beschränkt. 5Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die zugrunde liegenden Märkte nicht gut funktionieren oder in naher Zukunft nicht mehr gut funktionieren werden.