DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

(18)

Während eine Marktkapitalisierung, die im vergangenen Geschäftsjahr mindestens dem Schwellenwert entspricht, Anlass zu der Vermutung geben sollte, dass ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, sollte eine Marktkapitalisierung, die mindestens drei Jahre lang mindestens dem Schwellenwert entspricht, als Bestätigung dieser Annahme angesehen werden.