1Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig bewerten und ihre Auswirkungen auf die Bestreitbarkeit und Fairness der Geschäftsbeziehungen in der Online-Plattformwirtschaft genau überwachen; dabei sollte sie insbesondere der Frage nachgehen, inwieweit angesichts der einschlägigen technologischen oder geschäftlichen Entwicklungen Änderungen notwendig geworden sind. 2Im Zuge dieser Bewertung sollte sie die Liste der zentralen Plattformdienste und der den Torwächtern auferlegten Verpflichtungen sowie deren Durchsetzung regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die digitalen Märkte in der gesamten Union bestreitbar und fair sind. 3In diesem Kontext sollte die Kommission auch die Tragweite der Verpflichtung bezüglich der Interoperabilität von nummernunabhängigen elektronischen Kommunikationsdiensten bewerten. 4Um einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im digitalen Sektor zu erhalten, sollten im Rahmen der Bewertung die einschlägigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und der betreffenden Interessenträger berücksichtigt werden. 5Die Kommission sollte in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahmen und Berichte berücksichtigen können, die ihr von der durch den Beschluss C(2018) 2393 der Kommission vom 26. April 2018 eingerichteten Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft vorgelegt wurden. 6Im Anschluss an die Bewertung sollte die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen. 7Die Kommission sollte bei der Bewertung und Überprüfung der in dieser Verordnung genannten Praktiken und Verpflichtungen ein hohes Maß an Schutz und Achtung der gemeinsamen Rechte und Werte, insbesondere der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, gewährleisten.