DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

(103)

1Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte in der Richtlinie (EU) 2019/1937 widergespiegelt werden, dass sie gemäß dieser Verordnung für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und für den Schutz der Personen, die solche Verstöße melden, gilt. 2Der Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 sollte daher entsprechend geändert werden. 3Es obliegt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass diese Änderung in den Umsetzungsmaßnahmen, die sie gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen, widergespiegelt wird, wenngleich der Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen keine Bedingung dafür ist, dass die genannte Richtlinie ab dem Geltungsbeginn dieser Verordnung für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und für den Schutz der Personen, die solche Verstöße melden, gilt.