DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

(100)

1Für den Erlass eines Durchführungsrechtsakts über die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sollte das Prüfverfahren Anwendung finden. 2Für die übrigen in dieser Verordnung vorgesehenen Durchführungsrechtsakte sollte das Beratungsverfahren Anwendung finden. 3Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass die genannten übrigen Durchführungsrechtsakte praktische Aspekte der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren wie etwa Form, Inhalt und andere Einzelheiten verschiedener Verfahrensschritte, die praktischen Modalitäten verschiedener Verfahrensschritte wie etwa die Verlängerung von Verfahrensfristen oder den Anspruch auf rechtliches Gehör, sowie an Torwächter gerichtete individuelle Durchführungsbeschlüsse betreffen.