DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022 (ABl. L 265, S. 1)

Zuletzt geändert am 4.5.2023 (ABl. L 116, S. 30)

Geltungsbereich: Europa (EU)

[Erwägungsgründe]
(1)
Kapitel I
GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
Kapitel II
TORWÄCHTER
Art. 3Benennung von Torwächtern
Kapitel III
UNFAIRE ODER DIE BESTREITBARKEIT BESCHRÄNKENDE PRAKTIKEN VON TORWÄCHTERN
Art. 5Verpflichtungen von Torwächtern
Kapitel IV
MARKTUNTERSUCHUNG
Art. 16Einleitung einer Marktuntersuchung
Kapitel V
UNTERSUCHUNGS-, DURCHSETZUNGS- UND ÜBERWACHUNGSBEFUGNISSE
Art. 20Einleitung eines Verfahrens
Kapitel VI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 44Veröffentlichung von Beschlüssen
[Erwägungsgründe]

(1)

Digitale Dienste im Allgemeinen und Online-Plattformen im Besonderen spielen eine immer wichtigere Rolle in der Wirtschaft, vor allem im Binnenmarkt, da sie es Unternehmen ermöglichen, Nutzer in der gesamten Union zu erreichen, den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und einer großen Zahl von Unternehmen in der Union völlig neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, was Verbrauchern in der Union zugutekommt.

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