DiGAV

Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Vom 8.4.2020

Zuletzt geändert am 2.12.2025

Abschnitt 9
Schlussbestimmungen

§ 43

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.