Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Vom
8.4.2020
Zuletzt geändert am
2.12.2025
Abschnitt 9
Schlussbestimmungen
§ 43
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.