DEÜV

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung

Vom 10.2.1998

Neugefasst am 23.1.2006

Zuletzt geändert am 20.12.2022

Sechster Abschnitt
Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger

§ 32

(weggefallen)