DesignV

Designverordnung

Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes

Vom 2.1.2014

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 13

Weiterbehandlung der Anmeldung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1. das Aktenzeichen der Anmeldung,
2. den Namen des Anmelders und
3. das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.