DesignG

Designgesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Vom 12.3.2004

Neugefasst am 24.2.2014

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 8

Formelle Berechtigung

Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.