De-Mail-G

De-Mail-Gesetz

Vom 28.4.2011

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 14

Jugend- und Verbraucherschutz

Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.