De-Mail-G

De-Mail-Gesetz

Vom 28.4.2011

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 12

Vertragsbeendigung

Der akkreditierte Diensteanbieter ist verpflichtet, dem Nutzer für einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsende den Zugriff auf die im Postfach und in der Dokumentenablage abgelegten Daten zu ermöglichen und ihn auf ihre Löschung mindestens einen Monat vor dieser in Textform hinzuweisen.