DDG

Digitale-Dienste-Gesetz

Vom 6.5.2024 (BGBl. I S. Nr. 149)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Teil 2
Informationspflichten
§ 5Allgemeine Informationspflichten
Teil 3
Rechtsverletzungen von Nutzern
§ 7Beschränkte Verantwortlichkeit
Teil 4
Vorschriften für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und für Videosharingplattform-Anbieter
§ 9Listen der Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und der Videosharingplattform-Anbieter
Teil 5
Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065
Abschnitt 1
Zuständige Behörden und Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Unterabschnitt 1
Zuständige Behörden
§ 12Zuständige Behörden nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065
Unterabschnitt 2
Koordinierungsstelle für digitale Dienste
§ 14Errichtung und Ausstattung
Teil 6
Sonstige Zuständigkeiten
§ 22Durchsetzung der Verordnung (EU) 2019/1150
Teil 7
Befugnisse und Verfahren
§ 24Ermittlungen
Teil 8
Bußgeldvorschriften
§ 33Bußgeldvorschriften
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 34Evaluierung

§ 15

Unabhängigkeit

1 Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste handelt bei der Wahrnehmung der ihr durch die Verordnung (EU) 2022/2065 zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse völlig unabhängig. 2 Sie unterliegt weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen und ersucht weder um Weisungen noch nimmt sie Weisungen entgegen, sofern diese Weisungen den fachlichen Bereich der unabhängigen Aufgabenerfüllung betreffen.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×