DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

Grundsatz 4

1Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems- und Risikomanagementsystems. 2Die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems setzt deren interne Überwachung voraus.