DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

II. Vergütung des Aufsichtsrats

Grundsatz 25

1Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. 2Sie wird durch Beschluss der Hauptversammlung, gegebenenfalls in der Satzung festgesetzt.