DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

2. Ausschüsse des Aufsichtsrats

Grundsatz 14

1Die Bildung von Ausschüssen fördert bei größeren Gesellschaften regelmäßig die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats. 2Ein Prüfungsausschuss ist einzurichten.