DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
I. Allgemeine Anforderungen

Grundsatz 10

1Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Aktionäre und gegebenenfalls Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. 2Die Vertreter der Aktionäre werden in der Regel von der Hauptversammlung gewählt. 3Die Mitbestimmungsgesetze legen abhängig von der Zahl der Arbeitnehmer und der Branche fest, ob und gegebenenfalls wie viele Mitglieder des Aufsichtsrats von den Arbeitnehmern zu wählen sind. 4Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet.