DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

G.9

1Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen. 2Die Zielerreichung soll dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar sein.