DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

V. Selbstbeurteilung
Empfehlung:

D.12

1Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. 2In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.