Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz
Vom
19.6.2020
Zuletzt geändert am
11.7.2021
§ 1
Anwendungsbereich
Die Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.