DaTraGebV

Datentransparenz-Gebührenverordnung

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Vom 30.4.2014

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 7

Höhe der Gebühr bei Ablehnung eines Antrags

(1) Wird ein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 100 Euro.

(2) Wird ein Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 150 Euro pro geprüften Jahrgang.