DaTraGebV

Datentransparenz-Gebührenverordnung

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Vom 30.4.2014

Zuletzt geändert am 29.1.2025

§ 5

Höhe der Grundgebühr

Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro.