DaTraGebV

Datentransparenz-Gebührenverordnung

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Vom 30.4.2014

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 10

Höhe der Gebühr für Schulungen

1Die Grundgebühr für eine Schulung beträgt 600 Euro. 2Das Forschungsdatenzentrum kann für zusätzliche Module eine Zusatzgebühr von jeweils 300 Euro verlangen. 3Das Forschungsdatenzentrum informiert die Antragsteller im Vorfeld über die Art der Schulungen und die Höhe der entsprechenden Gebühren.