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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

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Um den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten alle beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen und des übernehmenden Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Vollzug des Wechsels wirksam zu gestalten, und die sichere und fristgemäße Übertragung der erforderlichen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über eine offene Schnittstelle zu ermöglichen und dabei Dienstunterbrechungen zu vermeiden und die Dienstkontinuität zu wahren.