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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

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1Der generische Begriff „Datenverarbeitungsdienste“ umfasst eine beträchtliche Zahl von Diensten mit einer sehr großen Bandbreite an unterschiedlichen Anwendungszwecken, Funktionen und technischen Strukturen. 2Nach allgemeinem Verständnis von Anbietern und Nutzern und im Einklang mit weit verbreiteten Standards fallen Datenverarbeitungsdienste unter eines oder mehrere der folgenden drei Modelle für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten, nämlich „Infrastructure-as-a-Service“ (IaaS), „Platform-as-a-Service“ (PaaS) und „Software-as-a-Service“ (SaaS). 3Bei diesen Modellen für die Bereitstellung von Diensten handelt es sich um eine spezifische, vorgefertigte Kombination von IKT-Ressourcen, die von einem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird. 4Diese drei grundlegenden Bereitstellungsmodelle für Datenverarbeitungsdienste werden weiter durch neue Variationen ergänzt, die jeweils eine ganz bestimmte Kombination von IKT-Ressourcen aufweisen, wie z. B. „Storage-as-a-Service“ und „Database-as-a-Service“. 5Datenverarbeitungsdienste können detaillierter kategorisiert und in eine nicht erschöpfende Liste von Datenverarbeitungsdiensten unterteilt werden, die dasselbe Hauptziel und dieselben Hauptfunktionen sowie dieselbe Art von Datenverarbeitungsmodellen haben, die nicht mit den operativen Merkmalen des Dienstes (gleiche Dienstart) in Zusammenhang stehen. 6Dienste, die der gleichen Dienstart angehören, können zwar dasselbe Modell für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten aufweisen, doch während zwei Datenbanken dem Anschein nach dasselbe Hauptziel haben können, könnten sie nach Berücksichtigung ihres Datenverarbeitungsmodells, ihres Vertriebsmodells und der Anwendungsfälle, auf die sie ausgerichtet sind, in eine detailliertere Unterkategorie vergleichbarer Dienste fallen. 7Dienste der gleichen Dienstart können unterschiedliche und konkurrierende Merkmale wie Leistung, Sicherheit, Robustheit und Qualität des Dienstes aufweisen.