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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

(54)

Um zu vermeiden, dass – insbesondere in einer grenzüberschreitenden Situation – zwei oder mehr Streitbeilegungsstellen mit derselben Streitigkeit befasst werden, sollte ein Ersuchen zur Streitbeilegung von einer Streitbeilegungsstelle ablehnt werden können, wenn es bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eingereicht wurde.