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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

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1Dateninhaber können eine geeignete Nutzeridentifizierung verlangen, um die Berechtigung eines Nutzers auf Zugang zu den Daten zu überprüfen. 2Im Falle personenbezogener Daten, die von einem Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sollten die Dateninhaber sicherstellen, dass das Zugangsverlangen vom Auftragsverarbeiter entgegengenommen und bearbeitet wird.