DA

Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

(106)

Abgesehen davon, dass professionelle Entwickler intelligenter Verträge zur Erfüllung wesentlicher Anforderungen verpflichtet werden müssen, ist es auch wichtig, diejenigen Teilnehmer in Datenräumen, die anderen Teilnehmern innerhalb von gemeinsamen europäischen Datenräumen und über diese Datenräume Daten oder datenbasierte Dienste anbieten, dazu anzuhalten, die Interoperabilität von Instrumenten für die Datenweitergabe – einschließlich intelligenter Verträge – zu unterstützen.