CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

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1Die Ziele von Reallaboren sollten darin bestehen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen zu fördern, indem vor dem Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen kontrollierte Testumgebungen geschaffen werden. 2Reallabore sollten dazu beitragen, die Rechtssicherheit für alle Akteure, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, zu verbessern und den Zugang von Produkten mit digitalen Elementen zum Unionsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen, insbesondere wenn sie von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitgestellt werden.