CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

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1Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Nutzer ergreifen müssen, um ihre Produkte mit digitalen Elementen vor Cyberangriffen zu schützen, ist die schnellstmögliche Installation der neuesten verfügbaren Sicherheitsaktualisierungen. 2Die Hersteller sollten daher ihre Produkte so gestalten und Verfahren einrichten, dass Produkte mit digitalen Elementen automatische Funktionen mit Blick auf die Benachrichtigung, die Verteilung, das Herunterladen und die Installation von Sicherheitsaktualisierungen enthalten, insbesondere im Falle von Verbraucherprodukten. 3Sie sollten auch die Möglichkeit bieten, als letzte Etappe das Herunterladen und die Installation der Sicherheitsaktualisierungen zu genehmigen. 4Die Nutzer sollten weiterhin die Möglichkeit haben, automatische Aktualisierungen zu deaktivieren, und zwar mit einem klaren und einfach zu bedienenden Vorgang, der durch eindeutige Erläuterungen dazu ergänzt wird, wie die Nutzer auf Aktualisierungen verzichten können. 5Die in einem Anhang dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an automatische Aktualisierungen gelten nicht für Produkte mit digitalen Elementen, die in erster Linie dazu bestimmt sind, als Komponenten in andere Produkte integriert zu werden. 6Sie gelten auch nicht für Produkte mit digitalen Elementen, bei denen die Nutzer normalerweise keine automatischen Aktualisierungen erwarten würden, einschließlich Produkten mit digitalen Elementen, die für den Einsatz in professionellen IKT-Netzen und insbesondere in kritischen und industriellen Umgebungen bestimmt sind, in denen eine automatische Aktualisierung zu Störungen des Betriebs führen könnte. 7Unabhängig davon, ob ein Produkt mit digitalen Elementen für den Empfang automatischer Aktualisierungen konzipiert ist oder nicht, sollte sein Hersteller die Nutzer über Schwachstellen informieren und Sicherheitsaktualisierungen unverzüglich zur Verfügung stellen. 8Verfügt ein Produkt mit digitalen Elementen über eine Benutzerschnittstelle oder ähnliche technische Mittel, die eine direkte Interaktion mit seinen Nutzern ermöglichen, so sollte der Hersteller diese Funktionen nutzen, um die Nutzer darüber zu informieren, dass ihr Produkt mit digitalen Elementen das Ende des Unterstützungszeitraums erreicht hat. 9Die Meldungen sollten sich auf das Maß beschränken, das erforderlich ist, um den tatsächlichen Empfang dieser Informationen sicherzustellen, und sie sollten sich nicht negativ auf das Nutzererlebnis des Produkts mit digitalen Elementen auswirken.