CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

(5)

1Was Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft, so sollten bei der Bestimmung der Kategorie, in die ein Unternehmen fällt, die Bestimmungen des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG in vollem Umfang angewandt werden. 2Daher sollten bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmenstypen auch die Bestimmungen von Artikel 6 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG über die Erstellung der Daten eines Unternehmens im Hinblick auf bestimmte Arten von Unternehmen wie Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen angewandt werden.