CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

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1Die Kommission sollte sicherstellen, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung ein breites Spektrum einschlägiger Interessengruppen in strukturierter und regelmäßiger Weise konsultiert wird. 2Dies sollte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kommission prüft, ob die Listen der Kategorien wichtiger oder kritischer Produkte mit digitalen Elementen möglicherweise aktualisiert werden müssen, wobei die einschlägigen Hersteller konsultiert und ihre Ansichten berücksichtigt werden sollten, um die Cybersicherheitsrisiken und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu analysieren, die mit der Einstufung solcher Produktkategorien als wichtig oder kritisch verbunden sind.