1Das geltende einschlägige Unionsrecht umfasst mehrere horizontale Vorschriften, die bestimmte Aspekte der Cybersicherheit aus unterschiedlichen Blickwinkeln regeln, darunter auch Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der digitalen Lieferkette. 2Das bestehende Unionsrecht in Bezug auf die Cybersicherheit, wozu die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates gehören, enthält jedoch keine unmittelbar verbindlichen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.