CoronaImpfV

Coronavirus-Impfverordnung

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen

Vom 30.8.2021

Zuletzt geändert am 29.11.2024

§ 17

Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.