CO2KostAufG

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage

Vom 5.12.2022

Zuletzt geändert am 23.7.2026

§ 5b

Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten

1Die Regelungen des § 5a sind entsprechend auf Wohnraummietverhältnisse in Gebäuden, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 neu errichtet und erstmals genutzt werden, anzuwenden. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Errichtung von Gebäuden, für die die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem 13. Mai 2026 erfolgte.