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CO2KostAufG
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
Vom
5.12.2022
Zuletzt geändert am
23.7.2026
§ 12
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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