CO2KostAufG

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage

Vom 5.12.2022

Zuletzt geändert am 23.7.2026

§ 12

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.